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Sternsinger-Lieder

Hier finden Sie eine wachsende Auswahl unserer schönsten Sternsinger-Lieder mit den Liedblättern. Um die Lieder als mp3-Audiodatei zu speichern, Rechtsklick auf den Link „Herunterladen“ und dann „Ziel / Link speichern unter“ auswählen. Für einige Lieder gibt es auch Liedblätter oder Begleitsätze für Instrumente als Datei. Möchten Sie die Noten herunterladen, entsprechend Rechtsklick auf „Liedtext“ oder „Begleitsatz“ und dann „Ziel / Link speichern unter“ auswählen.

Wenn Sie eine Frage zu den Liedern haben, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf: musik(at)sternsinger.de

Die angebotenen Lieder sind geistiges Eigentum der benannten Autoren und Komponisten und somit urheberrechtlich geschützt. Sie haben die Lieder für die Sternsingeraktion zur Verfügung gestellt. Wer urheberrechtlich geschützte Musik öffentlich wiedergibt, ist grundsätzlich verpflichtet, diese Aufführungen bei der GEMA zu melden und hierfür eine Gebühr zu entrichten. Nun gibt es eine wichtige Ausnahme von dieser Verpflichtung: Die Nutzung der auf dieser Website angebotenen Lieder im Rahmen der Sternsingeraktion ist durch den Rahmenvertrag der GEMA mit dem Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) abgegolten, solange die Lieder in Gottesdiensten oder gottesdienstähnlichen Veranstaltungen – hier insbesondere für den Besuch der Sternsinger bei den Menschen, also die Segensfeier – genutzt werden. Melde- und gegebenenfalls vergütungspflichtig sind aber öffentliche Aufführungen in welcher Form auch immer, die nicht innerhalb eines Gottesdienstes oder gottesdienstähnlicher Veranstaltung stattfinden. Solche und andereVerwendungen der Lieder sind mit der GEMA abzuklären. Melde- und gegebenenfalls vergütungspflichtig ist immer der Veranstalter (Pfarrgemeinde, Jugendverband etc). Wenn Sie eine Frage zu den Liedern haben, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf: musik(at)sternsinger.de

Zwischen dem Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) und der VG Musikedition gibt es eine Vereinbarung. Danach dürfen Fotokopien von einzelnen Liedtexten (mit oder ohne Noten) für den Gemeindegesang im Gottesdienst und in anderen kirchlichen Veranstaltungen gottesdienstähnlicher Art gemacht werden. Andere kirchliche Veranstaltungen gottesdienstähnlicher Art sind neben Wortgottesdiensten und Andachten u.a. auch Prozessionen, die auch außerhalb kirchlicher Räume stattfinden können. Es dürfen auch mehrere Lieder für den Gemeindegesang kopiert werden. Was nicht zum Gemeindegesang gehört, wird durch die o.g. Vereinbarung nicht erfasst – also keine Kopien für Chöre, Solisten, Instrumentalisten oder Organisten (auch nicht aus Orgelbüchern).

Kleinere – maximal acht Seiten umfassende – Liedhefte mit Liedern/Liedtexten dürfen fotokopiert oder gedruckt werden, sofern diese Liedhefte für eine Veranstaltung im oben beschriebenen Sinn einmalig genutzt werden. Eine weitere Verwendung (z.B. im Folgejahr) ist durch die Vereinbarung nicht gedeckt. Darüber hinausgehende Nutzungen sind bei der VG Musikedition zu melden und gegebenenfalls auch zu bezahlen. Im Internet finden Sie ein ausführliches Merkblatt der VG Musikedition, das auch Ansprechpartner benennt:

https://www.dbk.de/fileadmin/redaktion/diverse_downloads/VDD/2023_Merkblatt-VG-Musikedition-Vervielfaeltigung.pdf

Wir hatten hier auf der Seite Lieder von Winfried Pilz angeboten. Die Lieder wurden aus Respekt vor allen Menschen, die von sexualisierter Gewalt betroffen sind, entfernt.

Bitte beachten Sie hierzu folgende Informationen:
Untersuchung und Aufarbeitung zum Fall Pilz

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