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Hinweisgeberschutzsystem

Die Einhaltung von Gesetzen, Regeln und internen Vorgaben hat bei uns höchste Priorität.

Wo Menschen arbeiten, können Fehler gemacht werden. Um den gesetzlichen Anforderungen des "Hinweisgeberschutzgesetzes" (HinSchG) gerecht zu werden und Hinweisen auf Verstöße bzw. Fehlverhalten fair und angemessen nachgehen zu können, haben wir eine Hinweisgeberportal eingerichtet.

Dieses Hinweisgeberportal ermöglicht es hinweisgebenden Personen, sogenannten Whistleblowern, einfacher und ohne Angst vor Repressalien auf Rechts- und Regelverstöße aufmerksam zu machen. An das Hinweisgebersystem können Verdachtsfälle vertraulich gemeldet werden. Darunter fallen beispielsweise Verstöße gegen das Kartellrecht, umweltrechtliche Vorgaben, Verletzung von Menschenrechten sowie Verdacht auf Korruption, Diebstahl, Diskriminierung oder Mobbing sowie sonstige (gesetzliche) Vorgaben.

Voraussetzung ist, dass die hinweisgebende Person die Informationen über Verstöße im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit erlangt hat. Somit sind insbesondere Mitarbeitende, auch Mitarbeitende, deren Arbeitsverhältnis bereits beendet ist, Bewerbende, Menschen im Praktikum oder in einem Leiharbeitsverhältnis, Selbstständige, die Dienstleistungen erbringen, Freiberufler- und beruflerinnen, Auftragnehmende, Unterauftragnehmende, Lieferunternehmen und deren Mitarbeitende, Anteilseigner und -eignerinnen und Personen in Leitungsgremien umfasst.
Die hinweisgebende Person muss jedoch hinreichenden Grund zu der Annahme haben, dass die gemeldeten Informationen der Wahrheit entsprechen. Gemeldete Informationen, die beispielsweise auf Spekulationen beruhen oder bereits öffentlich verfügbar waren, unterfallen nicht dem Schutz des HinSchG.

Das HinSchG sieht vor, als Meldestelle eine/n eigene/n Mitarbeitende/n, eine Abteilung oder eine/n externe/n Dienstleistende/n zu benennen. Wir haben uns für die DATAIX GmbH mit Sitz in Aachen als externen Dienstleister entschieden.

Die DATAIX GmbH hat für das Kindermissionswerk Meldekanäle eingerichtet, welche ab sofort über diesen Link erreichbar sind. Neben dem dort hinterlegten Formular können Hinweise auch auf diesen Wegen erfolgen: telefonisch unter 0241 / 510 555 0 oder per E-Mail an compliance@dataix.gmbh. Schriftliche Meldung können über dies auf dem Postweg eingereicht werden an:
DATAIX GmbH
Whistleblower
Bischof-Hemmerle-Weg 9
52076 Aachen

Auf Anfrage (telefonisch oder via Mail) ist es auch möglich im Rahmen eines vertraulichen persönlichen Treffens eine Meldung zu erstatten.

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