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Fassung vom 1. Oktober 2014

Ordnung der Deutschen Bischofskonferenz für die Aktion Dreikönigssingen

§ 1 URSPRUNG DER AKTION

Die „Aktion Dreikönigssingen“, nachstehend Aktion genannt, wurde 1958 vom Päpstlichen Missionswerk der Kinder (Kindermissionswerk ,Die Sternsinger‘) ins Leben gerufen. Damals wurden die katholischen Pfarreien in der Bundesrepublik gebeten, den alten Brauch des Sternsingens zu erneuern und die dabei gesammelten Gaben für die Kinder in Asien, Ozeanien, Afrika und Lateinamerika zur Verfügung zu stellen.

Im Jahre 1961 trat der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) der Aktion bei.

Die Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz hat im Jahre 1968 die Aktion für alle Pfarreien empfohlen.

Seit 2003 gilt der Gesamtzusammenhang der Aktion Dreikönigssingen (auch die Bezeichnung und das Logo) als urheberrechtlich geschützt.

§ 2 ZIEL DER AKTION

Die Aktion Dreikönigssingen greift einen alten kirchlichen Brauch auf. Die Sternsinger stellen sich in den Dienst der Kirche, die am Beginn des Jahres die Weihnachtsbotschaft und Gottes Segen verkündet. Das Ziel der Aktion besteht darin, in Zusammenarbeit mit den kirchlichen Partnern Projekte zu unterstützen, die ausschließlich Kindern und Jugendlichen in Asien, Ozeanien, Afrika, Lateinamerika und (seit 1989) Osteuropa dienen. Dieser Dienst umfasst die Verkündigung des Evangeliums, das missionarische Zeugnis und den Einsatz für die weltweite Entwicklung, Gerechtigkeit und Solidarität. Die Aktion leistet die dazu notwendige pastorale Bildungsarbeit in unserem Land.

§ 3 GREMIEN DER AKTION

1. Die Jahreskonferenz dient der Planung und Auswertung der Aktion. In ihr haben die für die Aktion Verantwortlichen aller deutschen (Erz-)Bistümer Sitz und Stimme. Mit beratender Stimme nimmt ein Vertreter des Bereichs Weltkirche und Migration des Sekretariates der Deutschen Bischofskonferenz an den Sitzungen teil.

2. Die Vergabekommission entscheidet über die Verteilung der Projektmittel.

3. Das Kindermissionswerk und der BDKJ-Bundesvorstand verantworten die Herausgabe der Bildungsmaterialien zur Aktion. Sie berufen zur Erarbeitung jährlich eine Redaktionsgruppe.

4. Die abschließende Beschlussfassung über Inhalte und zentrale Materialien der jeweiligen Jahresaktion (Beispielland, Plakatmotiv, Leitwort) obliegt der Unterkommission für Missionsfragen (insbesondere Missio) der Deutschen Bischofskonferenz in Abstimmung mit dem Vorsitzenden der Jugendkommission der Deutschen Bischofskonferenz.

§ 4 ERFASSUNG UND VERWALTUNG DER MITTEL

Die Sammlung erfolgt ausschließlich für die Aktion Dreikönigssingen. Es ist nicht zulässig, weitere Zwecke mit der Sammlung zu verbinden. Die Sammelgefäße sind in geeigneter Weise zu sichern (Siegel, Plombe, Schloss o.Ä.). Bei der Öffnung der Sammelgefäße und dem Zählen des Geldes ist das Vier-Augen-Prinzip einzuhalten. Das gesammelte Geld ist zeitnah und ohne Abzüge an das Kindermissionswerk zu überweisen. Die in den Pfarreien gesammelten Mittel der Aktion werden vom Kindermissionswerk ordnungsgemäß verwaltet, in der Buchhaltung des Werkes gesondert geführt und durch eine unabhängige Treuhandgesellschaft geprüft.

Der Präsident des Kindermissionswerkes und der BDKJ-Bundesvorstand legen jährlich einen Rechenschaftsbericht vor:

· der Jahreskonferenz
· der Jugendkommission der Deutschen Bischofskonferenz
· der Unterkommission für Missionsfragen der Kommission Weltkirche der Deutschen Bischofskonferenz und
· dem Generalsekretariat des Kindermissionswerkes (Kongregation für die Evangelisierung der Völker)

§ 5 VERGABE DER MITTEL

1. Grundlage für die inhaltliche Beratung und Entscheidung der Projektanträge bilden die „Grundsätze für die Mittelvergabe und die Projektarbeit bei der Aktion Dreikönigssingen“ in der von der Vergabekommission beschlossenen Fassung.

2. Antragsberechtigt sind katholische Partner aus Übersee und Osteuropa (vgl. § 2). Im Ausnahmefall können Mittel aus der Aktion für Projektwünsche, die aus deutschen Bistümern, Pfarreien und Verbänden vorgetragen werden, zur Verfügung gestellt werden, sofern sie den „Grundsätzen“ entsprechen und zu einer entsprechenden Vorprüfung frühzeitig eingereicht wurden. Das Kindermissionswerk erarbeitet die Beschlussvorlagen für die Sitzung der Vergabekommission.

3. In der Vergabekommission sind durch hierzu beauftragte Personen stimmberechtigt vertreten:

a. das Kindermissionswerk durch seinen Präsidenten und ein weiteres Mitglied der Geschäftsführung
b. der BDKJ-Bundesvorstand
c. das Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz (Bereich Weltkirche und Migration)
d. das Referat für Entwicklungsfragen des BDKJ-Bundesvorstandes
e. Adveniat
f . Misereor
g. Missio Aachen
h. Missio München
i . Deutscher Caritasverband
j . Renovabis
k. die Mitgliederversammlung des Kindermissionswerkes durch zwei zu wählende Diözesandirektoren, davon einer aus den bayerischen (Erz-)Diözesen

4. Der Präsident des Kindermissionswerkes, der/die Vertreter/in des BDKJ-Bundesvorstandes und der/die Vertreter/in des Sekretariates der Deutschen Bischofskonferenz bilden den Vorstand. Sie leiten im Wechsel die Vergabekommission.

5. Die Vergabekommission tagt in der Regel viermal jährlich.

6. Die Vergabekommission entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit führen die jeweiligen Vorsitzenden eine Entscheidung herbei.

7. Die Vergabekommission entscheidet über die Mittelvergabe.

8. Im Ausnahmefall kann der Präsident des Kindermissionswerkes über Anträge bis zur Höhe von 5.000,– Euro entscheiden.

9. Wenn in besonderen dringenden Fällen Hilfe erforderlich wird, die mindestens 5.000,– Euro beträgt und 50.000,– Euro nicht übersteigt, entscheidet der Vorstand. Über Bewilligungen durch den Präsidenten und den Vorstand erhält die Vergabekommission einen Bericht.

Die Ordnung zur Aktion Dreikönigssingen wurde erstmalig am 25./26. April 1993 durch die Deutsche Bischofskonferenz erlassen.

Sie tritt in dieser Form am 1. Oktober 2014 in Kraft.

Beschlossen von der Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz am 25. September 2014.

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