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DARAUF GILT ES ZU ACHTEN

Kinderschutz beim Sternsingen

Die Sternsingeraktion bedeutet für Kinder und Jugendliche Spaß, Gemeinschaft und das einmalige Gefühl, sich zusammen mit Freunden für Kinder weltweit einzusetzen. Als Träger der Aktion Dreikönigssingen wollen wir die Sternsinger bei ihrem Einsatz optimal unterstützen und dazu beitragen, dass die Kinder und Jugendlichen auf ihrem Weg zu den Menschen in den Gemeinden bestmöglich geschützt sind.

Grundsätzlich ist es für alle Sternsinger wichtig, dass sie bei ihrem oft anstrengenden Einsatz nicht überfordert werden und sich wohlfühlen. Planen Sie regelmäßige Pausen ein, und sorgen Sie für Essen und Getränke. Besprechen Sie mit den Begleiterinnen und Begleitern, worauf sie achten sollen, damit der Einsatz der Sternsinger für Kinder in Not unter sicheren und guten Bedingungen stattfinden kann.

Vor Ort ist in der Regel die Pfarrgemeinde der Veranstalter der Aktion. Jede Pfarrgemeinde gehört zu einem Bistum bzw. Erzbistum. Alle Bestimmungen zum Kindesschutz, die im Bistum gelten, gelten auch für die jeweilige Pfarrgemeinde. Festgehalten sind diese Bestimmungen in den Präventionsordnungen der Bistümer. In einigen Bistümern ist es vorgesehen, dass die Begleiter der Sternsinger eine Selbstverpflichtungserklärung unterzeichnen und / oder Präventionsschulungen besuchen. Welche Regeln in Ihrem Bistum gelten, erfahren Sie beim Präventionsbeauftragen Ihres Bistums.

Eine Liste der Präventionsbeauftragten und weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.

Kinderschutz wird bei uns grossgeschrieben

Das Kindermissionswerk setzt sich in allen Projekten wie in der Inlandsarbeit dafür ein, dass Kinder in einem sicheren Umfeld aufwachsen und ihre Rechte gewahrt werden.

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