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Alle Fragen rund ums Sternsingen

Sternsinger-FAQ


Jedes Jahr erreichen uns im Kindermissionswerk ,Die Sternsinger‘ zahlreiche Fragen rund um die Aktion Dreikönigssingen. Die wichtigsten haben wir für euch hier in den Sternsinger-FAQ beantwortet. Bei weiteren Fragen oder Vorschlägen, könnt ihr gerne Kontakt zu uns aufnehmen.

Sternsinger-FAQ

Alle Kinder und Jugendlichen, unabhängig von Religion und Herkunft, sind herzlich eingeladen, beim Sternsingen mitzumachen. In vielen Pfarrgemeinden engagieren sich Kommunionkinder, Kinder aus Jugendverbänden, Messdienergruppen, aus Firmgruppen oder Kinderchören – und viele bringen ihre Freunde und Geschwister mit. Oft machen auch Kinder und Jugendliche aus der evangelischen Nachbargemeinde bei der Aktion mit oder Kinder, die in der Schule oder Kita vom Sternsingen gehört haben. Neben den Sternsingern selbst sind ältere Jugendliche und Erwachsene als Begleitpersonen und Unterstützer bei der Aktion dabei.

Zum Schutz der Aktion empfehlen wir, jede Gruppe oder zumindest die Begleitung mit Sternsinger-Ausweisen auszustatten. Darauf sollte in der Pfarrei hingewiesen werden. Die Ausweise könnt ihr in der gewünschten Anzahl in unserem Onlineshop bestellen. Mit dem Stempel der Pfarrei wird eine Sternsingergruppe als „echt“ gekennzeichnet.

Bei Verdacht, dass bei Ihnen eine „falsche“ Sternsingergruppe unterwegs ist, bitten wir darum, Kontakt mit uns aufzunehmen: per Telefon: 0241/4461-14 oder E-Mail an: info(at)sternsinger.de. Wir gehen jedem Verdachtsfall nach und leiten die entsprechenden Maßnahmen (bis hin zu juristischen Schritten) ein. 

Die Pfarrei vor Ort entscheidet, wann die Sternsingeraktion durchgeführt wird. Je nach den Gegebenheiten gehen die Sternsinger zwischen dem 27. Dezember und dem dritten Freitag im Januar. In einigen Pfarreien sind die Sternsinger nur sonntags oder am Wochenende unterwegs, um möglichst viele Menschen zu Hause anzutreffen. In anderen gehen die Sternsinger an mehreren Tagen in Folge, um alle Haushalte zu besuchen. Auch die Weihnachtsferien werden unterschiedlich genutzt: Einige Pfarreien nutzen bewusst die Ferienzeit, um Konflikte mit dem Schulalltag zu vermeiden. Andere warten ab, bis die Ferienzeit vorbei ist und sowohl Kinder als auch zu Besuchende aus dem Urlaub zurückgekehrt sind.

Die Aktion Dreikönigssingen ist eine katholische Aktion in ökumenischer Offenheit. Das bedeutet: Vielerorts beteiligen sich evangelische Kinder oder die Aktion wird von der katholischen und der evangelischen Gemeinde gemeinsam organisiert. In manchen Gegenden wird das Sternsingen sogar federführend von der evangelischen Gemeinde durchgeführt. Wichtig ist dabei, dass dies mit der zuständigen katholischen Pfarrei abgestimmt ist und dass die in der Durchführungsordnung für die Aktion Dreikönigssingen festgeschriebenen Regelungen für die Aktion beachtet werden. 

Die Aktion Dreikönigssingen lebt vom Engagement der vielen Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen, die sich gemeinsam für Kinder in der Einen Welt einsetzen. Wenn langjährige Sternsingerinnen und Sternsinger altersbedingt aufhören oder sich die Situation in der Gemeinde verändert, lohnt es sich, über neue Wege für die Motivation von Kindern und Jugendlichen nachzudenken und z.B. neue Kooperationen mit benachbarten Gemeinden oder Schulen einzugehen. Auf dieser Seite geben wir Tipps, wie Sie Kinder und Jugendliche zum Mitmachen motivieren können.

Die Sternsingeraktion wird in der Regel von den katholischen Pfarrgemeinden vor Ort organisiert. Einige Pfarreien besuchen alle Haushalte in ihrem Einzugsgebiet, andere nur die, die sich vorab in ihrer Pfarrei für einen Besuch der Sternsinger angemeldet haben. Wenn Sie sichergehen möchten, dass die Sternsinger Sie besuchen, sollten Sie sich rechtzeitig vor der Aktion über den Pfarrbrief, auf der Internetseite Ihrer Pfarrei oder in Ihrem Pfarrbüro informieren.

Zu welcher Pfarrei Sie gehören, finden Sie zum Beispiel unter:

www.bistumsatlas.de

Falls Sie die Sternsinger Ihrer Pfarrei dennoch verpasst haben, finden Sie auf unserer Homepage einen digitalen Sternsingerbesuch und die Möglichkeit, den Sternsingern eine Spende in die digitale Spendendose zu geben.

Die Sternsingerinnen und Sternsinger bringen den Segen traditionell persönlich zu den Menschen in ihre Häuser und Wohnungen. Wenn Sie den Besuch verpasst haben und gerne einen Segensaufkleber für Ihre Tür hätten, wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre Pfarrgemeinde. Sollten dort keine Segensaufkleber verfügbar sein, senden wir Ihnen gerne einen gesegneten Aufkleber für Ihre Haustür zu. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Um das Engagement der Kinder und Jugendlichen zu schützen, sind die Segensaufkleber in unserem Onlineshop ausschließlich für Sternsingergruppen in den Pfarreien, Verbänden und anderen Institutionen bestimmt und nicht einzeln für Privatpersonen erhältlich. Der Versand der Segensaufkleber erfolgt erst ab Mitte Januar, nachdem die Sternsinger vor Ort unterwegs waren

Beim Sternsingen können Kinder aus unterschiedlichen Altersgruppen teilnehmen. Dabei ist aber wichtig, dass die konkrete Umsetzung der Aktion das Alter der Kinder berücksichtigt.

Wenn sehr junge Kinder mitmachen, ist es wichtig, dafür zu sorgen, dass sie altersgerecht verstehen, was der Sinn der Aktion ist – und dass sie auch davon erzählen können, wenn sie gefragt werden. Tipps für das Sternsingen in der Kita finden Sie hier.

Achten Sie darauf, dass die Einsatzzeiten nicht zu lang sind und planen Sie ausreichend Pausen ein. Passen Sie Wege und Zeiten ans Alter der Kinder an. Auch bei der Aktion Dreikönigssingen ist der Kinderschutz sehr wichtig. Wir haben eine Handreichung mit vielen praktischen Informationen und Tipps entwickelt, damit sich alle Kinder während der Aktion wohlfühlen.

Das Mindestalter für Begleitpersonen ist nicht gesetzlich festgelegt. Letztlich entscheidet die persönliche Reife darüber, ob jemand die Sternsinger begleiten kann. Auch die Gegebenheiten vor Ort und das Alter der zu begleitenden Sternsinger spielen eine wichtige Rolle. Die Begleiterinnen und Begleiter tragen die Verantwortung für die Sternsinger, mit denen sie unterwegs sind. Deshalb müssen die Grundsätze der Aufsichtspflicht in jedem Fall berücksichtigt werden. Die Begleitpersonen sollten z.B. in der Lage sein, auch in möglicherweise schwierigen Situationen angemessen zu reagieren. Wir empfehlen allen minderjährigen Begleitpersonen die Ausbildung zum Jugendgruppenleiter (JULEICA), die ab 16 Jahren möglich ist.

Die europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) und das Gesetz über den kirchlichen Datenschutz (KDG) bilden die Grundlage für dieses Thema. Die Datenschutzbeauftragen Ihrer Pfarrei bzw. Ihres Bistums können Sie bei Fragen dazu unterstützen. Wichtig sind für die Sternsingeraktion unter anderem die folgenden Punkte:

Wenn ein Kind bei der Sternsingeraktion mitmachen möchte, sollten Sie das schriftliche Einverständnis der Sorgeberechtigten einholen. Dabei können Sie auch abfragen, ob die Kontaktdaten für die Einladung zur Teilnahme an der folgenden Sternsingeraktion genutzt werden dürfen und auf die Datenschutzregelungen ihrer Gemeinde hinweisen. Achten Sie darauf, dass Familien, die nicht mehr kontaktiert werden möchten, auch tatsächlich aus den Verzeichnissen gestrichen werden. Hier finden Sie bald eine Muster-Vorlage für ein Anmeldeformular.

Wenn Fotos und Videos von der Sternsingeraktion veröffentlicht werden sollen, müssen Sie hierfür das Einverständnis der Sorgeberechtigten einholen. Das kann im Rahmen der Anmeldung oder mit einem separaten Formular erfolgen. Hier finden Sie eine Vorlage für eine Foto-Einverständniserklärung.

Wenn sich die Haushalte Ihrer Gemeinde für den Besuch der Sternsinger vorab anmelden müssen, klären Sie das Verfahren zur Erhebung und Speicherung der Daten am besten mit den Datenschutzbeauftragen Ihrer Pfarrei ab.

Vor Ort veranstaltet in der Regel die Pfarrgemeinde die Sternsingeraktion. Daher gilt für die Aktion Dreikönigssingen das jeweilige Schutzkonzept der Pfarrei. In diesem Schutzkonzept sollte festgehalten sein, welche Anforderungen an die Verantwortlichen der Sternsingeraktion und an die Begleitpersonen gestellt werden. Als Verantwortliche für die Sternsingeraktion müssen Sie also zunächst mit der Pfarreileitung klären, welche Regelungen für die Sternsingeraktion gelten, z.B. ob eine Präventionsschulung für die Begleitpersonen erforderlich ist. Die Präventionsbeauftragen Ihrer Pfarrei und Ihres Bistums können Sie dabei beraten. Die Ansprechpersonen in den jeweiligen Bistümern finden Sie hier.

Generell gilt: Alle Kinder und Jugendlichen, die beim Sternsingen mitmachen, sollten sich wohl und sicher fühlen. Deshalb ist es wichtig, dass die individuellen und unterschiedlichen Gefühle und Grenzen der Kinder und Jugendlichen gehört, ernstgenommen und berücksichtigt werden. Wir haben eine Handreichung zum Kinderschutz entwickelt, die die Sicherheit und das Wohl der Sternsinger in den Blick nimmt. Die Handreichung mit einem Muster-Verhaltenskodex für die Begleitpersonen finden Sie hier.

In vielen Bistümern finden größere Aussendungsgottesdienste, besondere Sternsingertage oder Dankfeiern statt. Und jedes Jahr gibt es eine bundesweite Eröffnungsfeier der Sternsingeraktion, immer in einem anderen Bistum. All diese Veranstaltungen sind eine tolle Gelegenheit für die Sternsinger, Gemeinschaft zu erleben und zu spüren, dass sie Teil einer großen Bewegung von Kindern für Kinder sind. Eine Übersicht der Termine findet ihr hier.

Außerdem sind Sternsinger aus allen (Erz-)Bistümern eingeladen, den Segen ins Bundeskanzleramt zu bringen. Mehr dazu und Informationen darüber, wie ihr dabei sein können findet ihr hier.

Veranstalter der Aktion vor Ort ist die Pfarrei. Die Sternsinger und ihre Begleitpersonen sind während der Aktion Dreikönigssingen ehrenamtliche Mitarbeitende der Pfarrei und so auch während des Sternsingens über die sogenannte Sammelversicherung des jeweiligen Bistums versichert. Informieren Sie sich am besten vor der Aktion darüber, was die Versicherungen in Ihrem Bistum abdeckt und was zu beachten ist. Zum Beispiel, ob das ehrenamtliche Engagement vorab schriftlich hinterlegt werden muss. Vor allem, wenn für die Aktion private Autos genutzt werden, sollten die Bedingungen geprüft werden. Denn in einigen Bistümern müssen die Autofahrten vorab angemeldet werden, um von der Versicherung abgedeckt zu werden.

Sollte etwas passieren, gilt Folgendes: Bitte informieren Sie so schnell wie möglich die Verantwortlichen in Ihrer Pfarrei oder das Pfarrbüro. Dort gibt es dann auch weitere Hilfe.

Zu beachten sind die Regeln der Aufsichtspflicht und der Haftpflicht: Alle Leiterinnen und Leiter von Kinder- und Jugendgruppen tragen Verantwortung für die Kinder und Jugendlichen, die sie beaufsichtigen. Wir empfehlen allen minderjährigen Begleitpersonen die Ausbildung zum Jugendgruppenleiter.

Kinder helfen Kindern“ – unter diesem Motto gehen jedes Jahr Kinder und Jugendliche Sternsingen und engagieren sich für Mädchen und Jungen weltweit. Die Aktion ist seit ihren Anfängen eine Aktion von Kindern für Kinder. Viele Erwachsene unterstützen die Sternsinger und sorgen dafür, dass die Aktion Dreikönigssingen erfolgreich ist. Vereinzelt gehen aber auch Erwachsene Sternsingen – manchmal in Fortführung einer langen Tradition. Diese Traditionen sollten aber nicht in Konkurrenz zur örtlichen Sternsingeraktion und den beteiligten Kindern treten.

Oft werden wir gefragt, ob erwachsene Sternsinger einspringen sollen, wenn sich nicht genügend Kinder für die Durchführung der Aktion finden. Wir wertschätzen dieses Engagement von Erwachsenen, glauben aber, dass sie diesen Dienst nur vorübergehend übernehmen sollten – mit dem Ziel, möglichst bald wieder Kinder und Jugendliche für die Aktion Dreikönigssingen zu gewinnen. Wir wissen, dass viele Gemeinden bereits neue Wege gefunden haben, Kinder zum Sternsingen zu motivieren – etwa durch Kooperationen mit anderen Gemeinden, Schulen oder Einrichtungen. Ideen und Materialien für die Sternsinger-Motivation haben wir für euch auf unserer Website gesammelt.

Eine menschenverachtende Politik passt nicht zu den Botschaften und Werten des Sternsingens. Die Träger der Aktion Dreikönigssingen empfehlen deshalb, Einladungen zu Empfängen von Amts- und Mandatsträgern, die Parteien mit einer rechtsextremen Grundhaltung angehören, nicht anzunehmen.

Wer als Amts- oder Mandatsträger rechtsextreme Positionen vertritt oder einer Partei angehört, die für solche Positionen steht, stellt sich in besonderer Weise öffentlich gegen die Botschaft der christlichen Nächstenliebe und gegen die Werte, für die die Sternsingerinnen und Sternsinger stehen. Wer eine solche Grundhaltung vertritt, kann in seiner öffentlichen Funktion nicht von den Sternsingern besucht werden. Sternsinger lassen sich nicht vereinnahmen!

Den Verantwortlichen für die Sternsingergruppen in den Pfarrgemeinden stehen die Träger der Aktion beim Umgang mit dieser Empfehlung beratend zur Seite.

Hier geht es zur ausführlichen Empfehlung.

Sternsinger-FAQ: Geld und Spenden

Mit dem Geld, das die Sternsinger sammeln, unterstützt die Aktion Dreikönigssingen jährlich rund 600 Projekte für Kinder in Not. Projektanträge aus aller Welt werden von den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Kindermissionswerk geprüft und einer Vergabekommission zur Entscheidung vorgelegt. Die Kommission setzt sich zusammen aus Vertretern des Kindermissionswerks, des BDKJ, anderer Hilfswerke, der Bistümer und der Deutschen Bischofskonferenz. Ausführliche Informationen finden Sie online und in unserem Jahresbericht.

Mit Beispielland und Motto setzt die Aktion Dreikönigssingen einen pädagogischen Schwerpunkt. So soll den Sternsingerinnen und Sternsingern die Lebenssituation von Kindern am konkreten Beispiel eines Landes nahegebracht werden. Gesammelt wird aber nicht nur für dieses eine Land, sondern für alle Projekte.

Alle in den Pfarreien gesammelten Spenden müssen ans Kindermissionswerk überwiesen werden. So hat es die Deutsche Bischofskonferenz in der „Durchführungsordnung für die Aktion Dreikönigssingen“ eindeutig festgelegt. Da das Sternsingen gesetzlich geschützt ist, gilt diese Regelung auch aus spenden- und finanzrechtlicher Sicht. Hier können Sieeine PDF-Datei der Durchführungsordnung ansehen oder herunterladen.

Die Aktion Dreikönigssingen lebt vom Einsatz vieler Kinder, Jugendlicher und Erwachsener. Damit eine so große Bewegung transparent und vertrauenswürdig bleibt, muss es Grundsätze und Regeln geben. Sie sorgen dafür, dass die Hilfe genau dort ankommt, wo sie am dringendsten gebraucht wird.

Angeregt durch Diözesanpartnerschaften, Eine-Welt-Kreise, Gastpriester und andere Initiativen schlagen manche Gemeinden eigene Projektideen vor. Ein Projekt, das die Pfarrei eigenständig ausgewählt hat, kann dann mit Spenden der Sternsinger unterstützt werden, wenn es die Bewilligungskriterien der Vergabekommission erfüllt, von dieser geprüft und zur Förderung freigegeben worden ist. Dazu muss der Projektpartner einen Antrag auf Förderung beim Kindermissionswerk einreichen.

Um die Möglichkeit der Förderung eines Wunschprojekts zu prüfen, bitten wir, euch so früh wie möglich an unsere Abteilung Spenderkommunikation zu wenden: Telefon: 0241/44 61-9290, E-Mail: gemeinden(at)sternsinger.de

Damit wir Ihre Überweisung richtig zuordnen können, ist es wichtig, dass Sie im Verwendungszweck die Postleitzahl und den Namen der Pfarrei bzw. des Pfarrpatrons sowie das Stichwort „DKS“ (für „Aktion Dreikönigssingen“) angeben.

Bitte beachten Sie, dass einige Banken eine Gebühr bei der Einzahlung von Bargeld, insbesondere von Münzgeld, erheben. Bei der Einzahlung der Sternsingergelder ist es daher sinnvoll, schon im Vorfeld mit den Verantwortlichen der betreffenden Bankfiliale zu sprechen und gegebenenfalls Sonderkonditionen für die Kirchengemeinde auszuhandeln.

Informationen zum bargeldlosen Sternsingen haben wir hier für Sie gesammelt.

Grundsätzlich gilt, dass im Rahmen der Sternsingeraktion nicht für einen anderen Zweck als für die Sternsingeraktion gesammelt werden darf. Da die Aktion Dreikönigssingen vom Einsatz vieler Kinder, Jugendlicher und Erwachsener lebt, ist es wichtig, dass eine so große Bewegung transparent und vertrauenswürdig bleibt. Nur so können sich die Spender und Spenderinnen darauf verlassen, dass ihre Spende genau dort ankommt, wo sie am dringendsten benötigt wird. 

Allerdings ist es üblich, dass die Sternsinger als Anerkennung für ihr Engagement Süßigkeiten – in einigen Gegenden auch Geld – geschenkt bekommen. Für diese Fälle sollten die Verantwortlichen in der Pfarrei im Vorfeld der Aktion zusammen mit den Sternsingern und den Begleitpersonen verabreden, wie mit diesen Geschenken umgegangen wird. Dabei sollte im gemeinsamen Gespräch, z.B. bei den Vorbereitungstreffen, der Leitgedanke der Aktion „Kinder helfen Kindern“ in den Vordergrund gestellt werden. So ist es etwa in vielen Pfarreien üblich, einen Teil der Süßigkeiten an soziale Einrichtungen zu geben.

Alle Informationen zu diesem Thema haben wir hier als PDF-Download zusammengestellt.

Sternsinger-FAQ: Sternsinger-Brauchtum

Rund um den 6. Januar ziehen in ganz Deutschland Kinder und Jugendliche als Sternsingerinnen und Sternsinger von Tür zu Tür, segnen Häuser und Wohnungen und sammeln Spenden für Kinder in der ganzen Welt. Das Sternsingen ist ein alter Brauch, der bis ins Mittelalter zurückreicht. Als Könige gekleidet zogen Jungen durch die Gassen und spielten den Besuch der Heiligen Drei Könige an Jesu Krippe nach. Das Kindermissionswerk hat den Brauch 1959 mit der Aktion Dreikönigssingen wieder aufgegriffen und ihm mit der Spendensammlung für Kinderhilfsprojekte weltweit ein neues Ziel gegeben. 1961 ist als weiterer Träger der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) hinzugekommen. Der Ursprung, die Ziele und die Regelungen der Aktion sind in der Durchführungsordnung für die Aktion Dreikönigssingenfestgelegt.

Jedes Jahr engagieren sich bundesweit viele Kinder und Jugendliche als Sternsingerinnen und Sternsinger. Die Anzahl der Beteiligten wird über Fragebögen und Hochrechnungen regelmäßig erhoben. Auf dieser Grundlage gehen wir davon aus, dass sich jährlich rund 300.000 Kinder und Jugendliche an der Aktion Dreikönigssingen beteiligen. Wir beobachten diese Zahl und die Entwicklung in den Pfarreien und Gruppen kontinuierlich und freuen uns über das weiterhin große Engagement für das Sternsingen in den Gemeinden, Verbänden und anderen Institutionen.

Von Königen ist im Matthäusevangelium nicht die Rede. Im griechischen Originaltext (Mt 2) steht das Wort „mágoi“, das eigentlich Priester aus Persien bezeichnet. Später bedeutete es auch „Gelehrte“. In der Einheitsübersetzung ist es mit  „Sterndeutern“ übersetzt. Das Matthäusevangelium sagt auch nichts darüber, wie viele Sterndeuter zur Krippe kamen. So bildete sich die Anzahl der drei Könige erst später in der christlichen Überlieferung aus. Ein Grund dafür könnten die drei Geschenke der Sterndeuter aus dem Osten sein: Gold, Weihrauch und Myrrhe. Im Laufe der Jahrhunderte wurden die Sterndeuter zu Königen umgedeutet. So las man es auch in den alten Weissagungen der Bibel über das Kommen des Messias: „Die Könige von Tharschisch und von den den Inseln bringen Gaben, mit Tributen nahen die Könige von Scheba und Saba. Alle Könige werfen sich vor ihm nieder, es dienen ihm alle Völker.“ (Psalm 72,10f.) Darstellungen der Sterndeuter als Könige in der Kunst seit der Spätantike haben unser Bild von den Heiligen Drei Königen stark geprägt.



Hier finden ihr weitere Informationen zu den Heiligen Drei Königen.

Bei ihren Hausbesuchen schreiben die Sternsinger den Segen mit gesegneter Kreide über die Türen: Zum Beispiel: 20 * C + M + B + 27. Das aktuelle Jahr, in diesem Beispiel 2027, steht getrennt am Anfang und am Ende. Der Stern steht für den Stern, dem die Weisen aus dem Morgenland gefolgt sind. Zugleich ist er Zeichen für Christus. Die Buchstaben C, M und B standen ursprünglich für die Initialen der Heiligen Drei Könige: Caspar, Melchior und Balthasar. Heute werden sie als lateinischen Worte „Christus Mansionem Benedicat“ – Christus segne dieses Haus“ gedeutet. Die drei Kreuze bedeuten die Dreifaltigkeit: Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes.

Wir empfehlen, die Kinder und Jugendlichen, die beim Sternsingen mitmachen, nicht zu schminken. Alle Fragen zu diesem Thema  beantworten wir hier.

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0241.44 61-14