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Alle Fragen rund ums Sternsingen

Sternsinger-FAQ


Jedes Jahr erreichen uns im Kindermissionswerk ,Die Sternsinger‘ zahlreiche Fragen rund um die Aktion Dreikönigssingen. Die wichtigsten haben wir für Sie hier in den Sternsinger-FAQ beantwortet. Aktuelle Informationen, Tipps und Empfehlungen zum Sternsingen in der Corona-Zeit finden Sie gebündelt auf der Seite www.sternsinger.de/corona. Wenn Sie weitere Fragen oder Vorschläge haben, können Sie gerne Kontakt zu uns aufnehmen.

Sternsinger-FAQ

Alle Kinder sind herzlich eingeladen, beim Sternsingen mitzumachen. In vielen Pfarrgemeinden engagieren sich Kommunionkinder, Kinder aus Jugendverbänden, Messdienergruppen, Firmgruppen oder Kinderchöre. Und natürlich bringen sie häufig ihre Freunde und Geschwister mit. Vielerorts machen auch evangelische Kinder bei der Aktion mit. Neben den Sternsingern selbst sind ältere Jugendliche und Erwachsene als Begleiter bei der Aktion dabei. Auch Kinder, die auf der Flucht nach Deutschland gekommen sind, haben schon beim Sternsingen mitgemacht. Mehr dazu lesen Sie hier.

Zum Schutz der Aktion empfehlen wir, die Sternsinger oder zumindest die Begleiter mit Ausweisen auszustatten. Darauf sollte in der Pfarrei hingewiesen werden. Die Ausweise können Sie in der gewünschten Anzahl beim Kindermissionswerk bestellen. Mit dem Stempel der Pfarrei kennzeichnen sie eine Sternsingergruppe als „echt“.

Im Falle eines Verdachts auf „falsche Sternsinger“ bitten wir um Kontaktaufnahme unter der Telefonnummer 0241/4461-14 oder per E-Mail an info(at)sternsinger.de. Das Kindermissionswerk ‚Die Sternsinger‘ geht jedem Verdachtsfall nach und leitet die entsprechenden Maßnahmen (bis hin zu juristischen Schritten) ein.

Die Pfarrei vor Ort entscheidet, wann die Sternsingeraktion durchgeführt wird. Je nach Gegebenheit gehen die Sternsinger zwischen dem 27. Dezember und dem dritten Freitag im Januar. In einigen Pfarreien ist es üblich, dass die Sternsinger nur sonntags oder am Wochenende unterwegs sind, um möglichst viele Menschen zu Hause anzutreffen. In anderen Pfarreien gehen die Sternsinger an mehreren Tagen in Folge, um alle Haushalte besuchen zu können. Auch die Weihnachtsferien werden je nach Pfarrei unterschiedlich genutzt: Einige Pfarreien nutzen bewusst die Ferienzeit, damit sich Sternsingen und Schule nicht in die Quere kommen. Andere Pfarreien hingegen warten, bis die Ferienzeit vorbei ist, die Kinder aus dem Urlaub zurück und auch die Bewohner der Häuser und Wohnungen wieder zuhause sind.

Die Aktion Dreikönigssingen ist eine katholische Aktion in ökumenischer Offenheit. Das bedeutet: Vielerorts beteiligen sich evangelische Kinder oder die Aktion wird von der katholischen und der evangelischen Gemeinde gemeinsam organisiert. In manchen Gegenden wird das Sternsingen sogar federführend von der evangelischen Gemeinde durchgeführt. Wichtig ist dabei, dass dies mit der zuständigen katholischen Pfarrei abgestimmt ist und die in der bischöflichen Ordnung festgeschriebenen Regelungen der Aktion ihre Gültigkeit behalten. 

Die Aktion Dreikönigssingen ist die größte Solidaritätsaktion von Kindern für Kinder weltweit. Sie lebt vom tollen Engagement der vielen Kinder und Erwachsenen, die sich gemeinsam für Kinder in Not in der Einen Welt einsetzen. Hier auf dieser Seite geben wir Ihnen einige Tipps, wie Sie wichtige Unterstützer gewinnen und motivieren können.

Die Sternsingeraktion wird in der Regel von den katholischen Pfarrgemeinden vor Ort organisiert. Einige Pfarreien besuchen alle Haushalte in ihrem Einzugsgebiet, andere nur die katholischen. Wieder andere besuchen nur die Personen, die sich vorab in ihrer Pfarrei für einen Besuch der Sternsinger angemeldet haben. Wenn Sie sichergehen möchten, dass die Sternsinger Sie besuchen, sollten Sie sich rechtzeitig vor der Aktion in Ihrem Pfarrbüro informieren.

Vielerorts sind Kinder beim Sternsingen dabei, die noch nicht zur Schule gehen. Doch Sternsinger sind nicht einfach „niedlich“. Sie bringen den Segen Gottes und setzen sich für Altersgenossen in Not ein. Diese Verantwortung sollte den Kindern und Jugendlichen durchaus bewusst sein. Wenn Sie die Aktion vor Ort durchführen, sollten Sie dafür sorgen, dass alle Sternsinger verstehen und auch anderen erzählen können, was der Sinn ihres Tuns ist. Dem Alter der Kinder entsprechend sollten Sie darauf achten, dass die Einsatzzeiten nicht zu lang und ausreichende Pausen eingeplant sind.

Das Mindestalter für Begleiter ist nicht gesetzlich festgelegt. Letztlich entscheidet die persönliche Reife darüber, ob jemand die Sternsinger begleiten kann. Auch die Gegebenheiten vor Ort und das Alter der zu begleitenden Sternsinger spielen eine wichtige Rolle. Die Begleiterinnen und Begleiter tragen die Verantwortung für die Sternsinger, mit denen sie unterwegs sind. Aus diesem Grund müssen in jedem Fall die Grundsätze der Aufsichtspflicht berücksichtigt werden. Die Begleiter sollten z.B. in der Lage sein, auch in möglicherweise schwierigen Situationen angemessen zu reagieren. Das Kindermissionswerk empfiehlt allen minderjährigen Begleitern die Ausbildung zum Jugendgruppenleiter.

Die Einführung der europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) und des Gesetzes über den kirchlichen Datenschutz (KDG) sorgt in vielen Sternsinger-Gemeinden für Verunsicherung. Welche Daten der Sternsinger dürfen wir speichern? Welche Einverständniserklärungen brauchen wir, z.B. für Fotos, die während der Aktion gemacht werden?
Wir können zwar keine rechtsverbindlichen Antworten auf diese Fragen geben, versuchen Sie jedoch bestmöglich darüber zu informieren, was mit Blick auf den Datenschutz zu beachten ist. Dazu zählen beispielsweise folgende Punkte:

  1. Wenn ein Kind bei der Sternsingeraktion mitmachen möchte und Sie zu diesem Zweck die Kontaktdaten benötigen, empfehlen wir Ihnen dringend, das schriftliche Einverständnis der Erziehungsberechtigten einzuholen. Kinder, die älter als acht Jahre sind, müssen ebenfalls unterschreiben.
  2. Sofern Sie die Daten auch für die Einladung zur kommenden Aktion nutzen möchten, muss dies in der Einverständniserklärung gesondert angefragt werden.
  3. Optional können Sie in der Einverständniserklärung abfragen, ob das Kind im Rahmen der Sternsingeraktion fotografiert und die Bilder veröffentlicht werden dürfen.
  4. Weisen Sie die Erziehungsberechtigten darauf hin, dass sie ihre Einverständniserklärung jederzeit ohne Angaben von Gründen widerrufen können.
  5. Achten Sie stets darauf, dass Sie Familien, die nicht mehr kontaktiert werden möchten, auch tatsächlich aus Ihren Verzeichnissen streichen.

Hier stellen wir Ihnen Muster-Einverständniserklärungen zur Verfügung, die die oben genannten Punkte berücksichtigen. Wenn Sie den Erziehungsberechtigten weitere Informationen zur Verfügung stellen möchten, z.B. zu den Informations- und Betroffenenrechten gemäß §§ 14 ff. KDG, kontaktieren Sie bitte den Datenschutzbeauftragten Ihrer Pfarrei.

Die Sternsingeraktion bedeutet für Kinder und Jugendliche Spaß, Gemeinschaft und das einmalige Gefühl, sich zusammen mit Freunden für Kinder weltweit einzusetzen. Als Träger der Aktion Dreikönigssingen wollen wir die Sternsinger bei ihrem Einsatz optimal unterstützen und dazu beitragen, dass die Kinder und Jugendlichen auf ihrem Weg zu den Menschen in den Gemeinden bestmöglich geschützt sind.

Grundsätzlich ist es für alle Sternsinger wichtig, dass sie bei ihrem oft anstrengenden Einsatz nicht überfordert werden und sich wohlfühlen. Planen Sie regelmäßige Pausen ein, und sorgen Sie für Essen und Getränke. Besprechen Sie mit den Begleiterinnen und Begleitern, worauf sie achten sollen, damit der Einsatz der Sternsinger für Kinder in Not unter sicheren und guten Bedingungen stattfinden kann.

Vor Ort ist in der Regel die Pfarrgemeinde der Veranstalter der Aktion. Jede Pfarrgemeinde gehört zu einem Bistum bzw. Erzbistum. Alle Bestimmungen zum Kindesschutz, die im Bistum gelten, gelten auch für die jeweilige Pfarrgemeinde. Festgehalten sind diese Bestimmungen in den Präventionsordnungen der Bistümer. In einigen Bistümern ist es vorgesehen, dass die Begleiter der Sternsinger eine Selbstverpflichtungserklärung unterzeichnen und / oder Präventionsschulungen besuchen. Welche Regeln in Ihrem Bistum gelten, erfahren Sie beim Präventionsbeauftragen Ihres Bistums.

Eine Liste der Präventionsbeauftragten und weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.

In vielen Bistümern finden größere Aussendungsgottesdienste, besondere Sternsinger-Tage oder Dankfeiern statt. All diese Veranstaltungen bieten eine tolle Gelegenheit für die Sternsinger, Gemeinschaft zu erleben und zu spüren, dass sie Teil einer großen Bewegung von Kindern für Kinder sind. Eine Übersicht der Termine finden Sie hier. Zusätzlich gibt jedes Jahr eine bundesweite Eröffnung der Sternsingeraktion und weitere Großveranstaltungen für Sternsinger, wie zum Beispiel der Empfang im Bundeskanzleramt. Mehr darüber erfahren Sie hier.

Veranstalter der Aktion vor Ort ist die Pfarrei. Die Sternsinger und ihre Begleiter sind während der Aktion Dreikönigssingen ehrenamtliche Mitarbeiter der Pfarrei und so auch während des Sternsingens über die sogenannte Sammelversicherung des jeweiligen Bistums versichert. Sollte etwas passieren, gilt Folgendes: Bitte informieren Sie so bald wie möglich den verantwortlichen Pfarrer und das Pfarrbüro. Hier gibt es dann auch weitere Hilfe.
 Zu beachten sind die Regeln der Aufsichtspflicht und der Haftpflicht: Alle Leiterinnen und Leiter von Kinder- und Jugendgruppen tragen Verantwortung für die Kinder und Jugendlichen, die sie beaufsichtigen. Das Kindermissionswerk empfiehlt allen minderjährigen Betreuern die Ausbildung zum Jugendgruppenleiter.

„Kinder helfen Kindern“ – unter diesem Motto gehen jedes Jahr Kinder und Jugendliche
Sternsingen und engagieren sich für Mädchen und Jungen weltweit. Die Aktion ist seit ihren
Anfängen eine Aktion von Kindern für Kinder. Viele Erwachsene unterstützen die Sternsinger
und sorgen dafür, dass die Aktion Dreikönigssingen erfolgreich ist. Vereinzelt gehen aber
auch Erwachsene Sternsingen – manchmal in Fortführung einer langen Tradition. Diese
Traditionen sollten aber nicht in Konkurrenz zur örtlichen Sternsingeraktion und den
beteiligten Kindern treten.

Oft werden wir gefragt, ob erwachsene Sternsinger einspringen sollen, wenn sich nicht
genügend Kinder für die Durchführung der Aktion finden. Wir wertschätzen dieses
Engagement von Erwachsenen sehr, glauben aber, dass sie diesen Dienst nur vorübergehend
übernehmen sollten – mit dem Ziel, möglichst bald wieder Kinder und Jugendliche für die
Aktion Dreikönigssingen zu gewinnen. Wir wissen, dass viele Gemeinden bereits neue Wege
gefunden haben, Kinder zum Sternsingen zu motivieren – etwa durch Kooperationen mit
anderen Gemeinden, Schulen oder Einrichtungen. Ideen und Materialien für die Sternsinger-
Motivation haben wir für Sie auf unserer Website gesammelt: www.sternsinger.de/gesucht

Wer den Sternsingern die Tür öffnet, bekommt königlichen Besuch, er begegnet den
Repräsentantinnen und Repräsentanten einer Welt der Solidarität und der Nächstenliebe.
Diese Chance sollte grundsätzlich niemandem verwehrt werden. Wer die Sternsinger einlädt,
sollte jedoch wissen, mit welcher Botschaft sie kommen und welche Werte sie vertreten. Es
widerspricht sich, wenn sich Politikerinnen oder Politiker menschenverachtend äußern, sich
dann aber von den Sternsingern besuchen lassen.

Deshalb müssen die Begleiterinnen und Begleiter der Sternsinger beraten und entscheiden,
wenn beispielsweise ein Sternsingerbesuch bei einem Bürgermeister ansteht, der mit
menschenverachtenden Äußerungen aufgetreten ist. Sie sind vor Ort für die Aktion und die
Kinder und Jugendlichen verantwortlich. Sie schützen die Kinder und verhindern, dass die
Sternsinger für die Auffassungen eines Politikers oder einer Politikerin vereinnahmt werden.
Konkret kann das heißen: Gehen Sie mit dem Amtsträger oder der Amtsträgerin ins
Gespräch, und machen Sie deutlich, für welche Botschaft die Sternsinger stehen. Eins muss
immer klar sein: Sternsinger dürfen nicht instrumentalisiert werden – weder „im kleinen
Kreis“ noch öffentlich. Wer die Sternsinger einlädt, bekennt sich zu ihren Werten.

Als Träger der Aktion Dreikönigssingen stehen das Kindermissionswerk ‚Die Sternsinger‘ und
der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) im gesellschaftlichen Diskurs klar auf
der Seite der Menschenwürde und der weltweiten Solidarität. Mit unseren Partnern
weltweit setzen wir uns entschieden für die Rechte der Kinder, der Armen und
Ausgegrenzten ein. Die christliche Botschaft von der Würde jedes Einzelnen und dem
Erbarmen Gottes mit den Notleidenden und Entrechteten halten wir all jenen entgegen, die
ausgrenzen, entwürdigen und aufwiegeln. Alle Formen der Ausgrenzung, der Diskriminierung
von Einzelnen oder Gruppen, lehnen wir entschieden ab. Allen Formen
menschenverachtenden Redens und Handelns stellen wir uns entgegen. Das machen wir im
politischen und zivilgesellschaftlichen Diskurs hier in Deutschland deutlich.

Sternsinger-FAQ: Geld und Spenden

Mit dem Geld, das die Sternsinger sammeln, unterstützt die Aktion Dreikönigssingen jährlich mehr als 1.400 Projekte für Kinder in Not. Projektanträge aus aller Welt werden von den zuständigen Mitarbeitern im Kindermissionswerk geprüft und einer Vergabekommission zur Entscheidung vorgelegt. Die Kommission setzt sich zusammen aus Vertretern des Kindermissionswerks, des BDKJ, anderer Hilfswerke, der Bistümer und der Deutschen Bischofskonferenz. Ausführliche Informationen zu den Projekten finden Sie online und in unserem Jahresbericht. Mit Beispielland und Motto setzt die Aktion Dreikönigssingen einen pädagogischen Schwerpunkt. So soll den Sternsingern die Lebenssituation von Kindern am konkreten Beispiel eines Landes nahegebracht werden. Gesammelt wird aber nicht nur für dieses eine Land, sondern für alle Projekte.

Alle in den Pfarreien gesammelten Spenden müssen ans Kindermissionswerk überwiesen werden. So hat es die Deutsche Bischofskonferenz in der „Ordnung für die Aktion Dreikönigssingen“ eindeutig festgelegt. Da das Sternsingen gesetzlich geschützt ist, gilt diese Regelung auch aus spenden- und finanzrechtlicher Sicht.

Hier können Sie eine PDF-Datei der Bischöflichen Ordnung ansehen oder herunterladen.


Die Aktion Dreikönigssingen lebt vom Einsatz vieler Kinder, Jugendlicher und Erwachsener. Damit eine so große Bewegung transparent und vertrauenswürdig bleibt, muss es Grundsätze und Regeln geben. Sie sorgen dafür, dass die Hilfe genau dort ankommt, wo sie am dringendsten gebraucht wird.

Angeregt durch Diözesanpartnerschaften, Eine-Welt-Kreise, Gastpriester und andere Initiativen schlagen manche Gemeinden eigene Projektideen vor. Ein Projekt, das die Pfarrei eigenständig ausgewählt hat, kann dann mit Spenden der Sternsinger unterstützt werden, wenn es die Bewilligungskriterien der Vergabekommission erfüllt, von dieser geprüft und zur Förderung freigegeben worden ist. Dazu muss der Projektpartner einen Antrag auf Förderung beim Kindermissionswerk einreichen.

Um die Möglichkeit der Förderung eines Wunschprojekts zu prüfen, bitten wir Sie, sich so früh wie möglich an unsere Abteilung Spenderkommunikation zu wenden: Telefon: 0241/44 61-9290, E-Mail: gemeinden(at)sternsinger.de

Damit wir Ihre Überweisung richtig zuordnen können, ist es wichtig, dass Sie im Verwendungszweck die Postleitzahl und den Namen der Pfarrei bzw. Pfarrpatron angeben und dazu das Stichwort „DKS“ (für „Aktion Dreikönigssingen“).

Bitte beachten Sie, dass manche Banken seit einiger Zeit eine Gebühr bei der Einzahlung von Bargeld, insbesondere von Münzgeld, erheben. Bei der Einzahlung der Sternsingergelder ist es daher sinnvoll, schon im Vorfeld mit den Verantwortlichen der betreffenden Bankfiliale zu sprechen und gegebenenfalls Sonderkonditionen für die Kirchengemeinde auszuhandeln. In vielen Gemeinden ist dies schon geschehen.

Grundsätzlich gilt, dass im Rahmen der Sternsingeraktion nicht für einen anderen Zweck als für die Sternsingeraktion gesammelt werden darf. Da die Aktion Dreikönigssingen vom Einsatz vieler Kinder, Jugendlicher und Erwachsener lebt, ist es wichtig, dass eine so große Bewegung transparent und vertrauenswürdig bleibt. Nur so können sich die Spender darauf verlassen, dass ihre Spende genau dort ankommt, wo sie am dringendsten benötigt wird.

Allerdings ist es üblich, dass die Sternsinger als Anerkennung für ihr Engagement Süßigkeiten – in einigen Gegenden auch Geld – geschenkt bekommen. Für diese Fälle sollten die Verantwortlichen in der Pfarrei im Vorfeld der Aktion zusammen mit den Sternsingern und den Begleitpersonen verabreden, wie mit diesen Geschenken umgegangen wird. Dabei sollte im gemeinsamen Gespräch, z. B. bei den Vorbereitungstreffen, der Leitgedanke der Aktion „Kinder helfen Kindern“ in den Vordergrund gestellt werden. So ist es z. B. in vielen Pfarreien üblich, einen Teil der Süßigkeiten an soziale Einrichtungen zu geben.

Sternsinger-FAQ: Sternsinger-Brauchtum

Rund 300.000 Sternsinger in ganz Deutschland ziehen um den 6. Januar von Tür zu Tür, segnen Häuser und Wohnungen und sammeln Spenden für Not leidende Kinder in der ganzen Welt. Das Sternsingen ist ein alter Brauch, der bis ins Mittelalter zurückreicht. Als Könige gekleidet zogen Jungen durch die Gassen und spielten den Zug zur Krippe nach. Das Kindermissionswerk hat den Brauch 1959 mit der Aktion Dreikönigssingen wieder aufgegriffen und ihm ein neues Ziel gegeben. 1961 ist als weiterer Träger der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) hinzugekommen. Heute ist das Sternsingen die weltweit größte Solidaritätsaktion von Kindern für Kinder.

Nach der Aktion Dreikönigssingen 2014 haben wir begonnen, die Zahl der Sternsinger über Fragebögen und eine anschließende Hochrechnung statistisch zu erheben. Seitdem wissen wir, dass sich jedes Jahr rund 300.000 Kinder und Jugendliche an der Aktion beteiligen. Die Zahl ist stabil, und wir setzen uns dafür ein, dass das auch in den kommenden Jahren so bleiben wird.

In der Bibel ist nicht von Königen, sondern von Magiern und Sterndeutern die Rede. Daraus wurden im 6. Jahrhundert Könige. Man nahm an, dass nur Könige Königsgeschenke überreichen können. So las man es auch in den alten Weissagungen der Bibel über das Kommen des Messias: „Die Könige von Tharsis werden Geschenke opfern; die Könige von Arabien und Saba werden Gaben darbringen ... es werden ihn alle Könige der Erde anbeten, alle Völker ihm dienen”  (Psalm 72,10). Auf Bildern sind die Magier seit dem 10. Jahrhundert als Könige dargestellt.



Hier finden Sie noch weitere spannende Hintergründe zu den Heiligen Drei Königen.

Bei ihren Hausbesuchen schreiben die Sternsinger den Segen mit gesegneter Kreide über die Türen: 20*C+M+B+40. Das aktuelle Jahr, in diesem Beispiel 2040, steht getrennt am Anfang und am Ende. Der Stern steht für den Stern, dem die Weisen aus dem Morgenland gefolgt sind. Zugleich ist er Zeichen für Christus. Die Buchstaben C+M+B stehen für die lateinischen Worte „Christus Mansionem Benedicat“ – Christus segne dieses Haus. Die drei Kreuze bezeichnen den Segen: Im Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes.

Wir sprechen uns dafür aus, die Kinder und Jugendlichen, die beim Sternsingen mitmachen, nicht zu schminken. Alle Fragen rund um das Thema „Schminken“ beantworten wir hier.

Für Kinder erklärt

Sternsingen: so geht's!

Woher kommt das Sternsingen? Wer darf mitmachen? Wie bringen die Sternsinger den Segen und was passiert eigentlich mit dem gesammelten Geld? All diese Fragen und noch viele mehr beantwortet unsere Video-Reihe „Sternsingen: so geht’s!“.

Videos jetzt ansehen! : Sternsingen: so geht's!

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